VW-Komitee Hannover Für die Zukunft der Jugend – gegen Umweltverbrecher und Profiteure des Abgasbetrugs

VW/Sitech macht Opfer zu Tätern – eine skandalöse „Güte“-Verhandlung Rund 25 Unterstützer stärkten den fünf Sitech-Arbeitern zu Ihrem heutigen Gütetermin den Rücken. Sie klagen gegen eine Versetzung nach Emden. Die fünf Kollegen hatten im September 2020, zusammen mit 4 weiteren Kollegen, die Kündigungsschutzklage gegen Sitech gewonnen, nachdem das Sitech- Werk Hannover zum 31.3.2020 geschlossen worden war. Diese Versetzung in das 300 km entfernte Emden ist unzumutbar, zumal unter Pandemiebedingungen

Die Versetzung ist unnötig, da Sitech in Wolfsburg ein weit größeres Werk betreibt, das für die Kläger
mit täglichem Pendeln erreichbar wäre. Zudem grenzen die Umstände an systematisches Mobbing: so
gibt es keine finanzielle und logistische Unterstützung (bei früheren Versetzungen nach Zwickau zahlte
Sitech z.B. eine 5000 € Mobilitätsprämie); obwohl arbeitsorganisatorisch möglich, wird die Einteilung in
eine gleiche Schicht durch die Werksleitung Sitech Emden verweigert; Lohn-Nachzahlungen werden verzögert;
schließlich stellte die Personalabteilung Sitech Emden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch
eine rassistisch motivierte Kommentierung unzulässig infrage („die Bescheinigungen sind alle vom gleichen
Arzt (türkischer Herkunft)“.
Alle diese Sachverhalte wurden durch den Sitech-Anwalt Schrader auf den Kopf gestellt. Die Kläger würden
„Rosinen herauspicken“ statt dankbar zu sein für das Arbeitsangebot in Emden. Dazu konstruierte er
„widersprüchliches Verhalten“ mit der frei erfundenen Behauptung, dass die Kläger zugesagt hätten,
„überall im Konzern“ arbeiten zu wollen und dies nach „Entgegenkommen“ der Sitech mit der Versetzungsklage
widerrufen würden. Alle Achtung, Herr Prof. Schrader, das ist die Methode „der Dieb
schreit >Haltet den Dieb<“! In Wirklichkeit war es die Sitech GmbH, die sich im Sozialplan als Zugeständnis
an die Kampfbereitschaft u.a. verpflichtete, sich um „Vermittlung innerhalb des Konzerns (und)
anderweitige Beschäftigungsverhältnisse (zu) bemühen“ - dies aber in keinster Weise einhielt, obwohl es
zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten in Konzernbetrieben in Hannover oder Wolfsburg gegeben
hat und bis heute gibt. Das war ein Grund für die Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung,
wie das Arbeitsgericht Hannover am 30.9.2020 gegen Sitech/VW urteilte.
Von wegen Sitech/Schrader als Samariter: Erst unter diesem Zugzwang nahm Sitech/VW die Kündigungen
nachträglich zurück. Anstatt jetzt die Sozialplan-Verpflichtung nachzuholen und die Kollegen in
„Konzernunternehmen“ einzusetzen - also im nächstliegenden VW-Werk Hannover, in dem allein seit
Oktober 431 neue Zeitarbeiter eingestellt wurden und zum 1.4.2021 48 Kollegen unbefristet übernommen
werden -, versetzt Sitech/VW die Kollegen nach Emden, wohin sie wöchentlich pendeln müssen.
Zufall? Dass VW/Sitech zu solchen Mitteln greift, lässt tief blicken. Man wird wohl nervöser angesichts
bevorstehender Umbrüche bei Sitech/Brose und in den VW-Werken. Da möchte man Kollegen
zum Aufgeben bringen, die erfolgreich die Stirn geboten haben und als Vorbild dienen könnten.
Diese Güteverhandlung hat noch einmal deutlich gezeigt: im Kampf um den Erhalt der Arbeitsplätze
der VW- und Sitech-Belegschaften sind Illusionen in soziale Aspekte des Konzerns fehl am Platz, aber
auch in die Neutralität der Gerichte. Was für den Vertreter der Kläger, Arbeitsrechtler Frank Stierlin,
„skandalöse Äußerungen der Gegenseite“ sind, um diejenigen noch zu schikanieren, die ihre berechtigten
Interessen verteidigen, wird durch die vorsitzende Richterin, Frau Kloy, noch unterstützt. Diese tat
Arbeitsplätze in Familiennähe als „unberechtigte Anspruchshaltung“ ab, die die Gesetze nicht vorsähen.
Auch das rassistisch motivierte Mobbing der Sitech-Personalabteilung wies sie nicht zurück, sondern
stellte noch die Veröffentlichung an den Pranger: „weiter mit Dreck zu werfen, macht das Verhältnis zum
Arbeitgeber nicht besser“.
Deshalb hat dieser Rechtsstreit eine große Bedeutung bekommen. Die SITECH-Kollegen und das VWKomitee
als Unterstützerkreis machen sich weiter für Arbeiterrechte stark und werden den Kammertermin
am 18. August 2021 in diesem Sinne gemeinsam vorbereiten.
Wir bitten um Veröffentlichung und stehen für Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kontakt:Mailadresse: iac-hannover@gmx.de; Internet: www.iawc.info

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